Villingen-Schwenningen. Für die Veranstaltungen des Amtes für Kultur im Theater am Ring, Franziskaner Konzerthaus und der Neckarhalle gilt in der Alarmstufe II die 2G-Plus-Regelung. Das Amt für Kultur Villingen-Schwenningen führt die angekündigten Theater- und Konzertveranstaltungen mit einer Beschränkung der Besucherzahl auf 50 Prozent der eigentlichen Kapazität durch.
Besucherinnen und Besucher müssen neben dem 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) auch einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen und sich durch einen amtlichen Ausweis identifizieren. Der 2G-Nachweis soll darüber hinaus ausschließlich über den digitalen QR-Code überprüft werden, und nicht mehr über das gelbe Impfbüchlein.
Ausnahmen von der 2G-Plus-Pflicht:
· Geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung bereits erhalten haben
· Geimpfte Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind
· Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis durch Labordiagnostik)
· Kinder und Schüler/-innen bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis und negativer Antigen-Test erforderlich)